Impfung in der Schwangerschaft
Vor und während einer Schwangerschaft ist das Thema Impfung besonders wichtig, um sich und das ungeborene Kind optimal zu schützen. Bereits bei der Planung einer Schwangerschaft sollte der Impfstatus für einige Infektionskrankheiten überprüft werden. Hierbei sind besonders Röteln und Varizellen (Windpocken) wichtig. Schutz (Immunität) vor diesen Krankheiten besteht, wenn im Impfbuch zwei Impfungen notiert sind oder die entsprechende Krankheit bereits durchgemacht wurde. Sollte der Impfstatus unklar sein, weil eventuell kein Impfbuch vorhanden ist, kann die Immunität durch eine Bestimmung des Antikörperstatus ermittelt werden. Wenn kein Schutz besteht, sollte die Immunisierung mittels zwei Impfungen vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden. Wichtig ist zu wissen, dass nach einer Röteln- bzw. Varizellenimpfung mindestens 1 Monat keine Schwangerschaft eintreten sollte, da es sich bei beiden Impfstoffen um Lebendimpfungen handelt.
Während der Schwangerschaft gibt es in Bezug auf die Impfungen zwei Ansätze. Impfungen, die die Schwangere schützen und Impfungen bei denen die Antikörper, die der mütterliche Körper bildet über die Nabelschnur zum Kind gelangen und das Neugeborenen schützen.
Zum Schutz der Schwangeren wird saisonal (Oktober bis Mitte Dezember) die Impfung gegen Influenza empfohlen, da in der Schwangerschaft ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen durch die Infektion besteht. Auch enge Kontaktpersonen der Schwangeren sollten sich impfen lassen.
Zum Schutz des Neugeborenen wird zum Ende des zweiten/ Beginn des dritten Trimesters eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Dabei sollen die mütterlichen Antikörper das Neugeborene schützen, bis es selbst gegen die Krankheit geimpft werden kann. Gemäss Schweizer Impfplan beginnt die Immunisierung des Neugeborenen mit zwei Monaten beim Kinderarzt. Da ein ausreichender Schutz erst ab der zweiten Impfdosis gewährleistet ist, dauert es bis zum vierten Lebensmonat, bis das Kind einen eigenen Schutz hat. In der Schweiz gibt es keinen Impfstoff, der nur vor Keuchhusten schütz, deswegen wird ein Kombinationsimpfstoff gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten eingesetzt. Auch die Personen, die mit dem Neugeborenen im Haushalt leben oder engen Kontakt in den ersten Lebenswochen haben (Vater, Grosseltern, Geschwister) sollten ausreichend gegen Keuchhusten geschützt sein.
Seit November 2024 ist zudem ein Impfstoff für Schwangere gegen das RS Virus (Respiratorisches Syncytial-Virus ) zugelassen. Die EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen) und das BAG (Bundesamt für Gesundheit) empfiehlt die Impfung von Schwangeren ab 18 Jahren mit 1 Dosis des RSV Impfstoffs Abrysvo®. Abrysvo® sollte zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche von Oktober bis Februar angeboten und verabreicht werden, wenn der Geburtstermin vor Ende März liegt. Die Impfung sollte mindestens 14 Tage vor der Geburt geplant und verabreicht werden. Aktuell besteht für diese Impfung noch keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung).
Gemäss Schweizer Impfempfehlung wird alternativ seit Mitte Oktober 2024 die Immunisierung des Neugeborenen mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) empfohlen. Bei Geburt zwischen Anfang Oktober und Ende März erhält das Neugeborene in der ersten Lebenswoche eine Dosis des Antikörpers. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) übernommen.
Jede Strategie hat dabei ihre Vor- und Nachteile, die die Schwangere kennen und mit ihrem behandelnden Gynäkologen/ Gynäkologin besprechen sollte, um das passende Vorgehen festzulegen. Die Immunisierung der Schwangeren schützt Mutter und Kind und konnte in den ersten drei Lebensmonaten die RSV Infektionsrate um 80% und im 4.-6. Lebensmonat um 70% senken. Wurde die Impfung weniger als 14 Tage vor Geburt verabreicht oder das Kind vor der 34. SSW geboren, zeigte sich allerdings kein ausreichender Schutz durch die mütterliche Immunisierung. Zeitgerecht geimpfte, reife Neugeborenen sind dafür ab der ersten Lebensminute geschützt. Neben leichten Symptomen an der Einstichstelle am Arm traten in der Regel keine Nebenwirkungen bei den Schwangeren auf. Die passive Immunisierung des Neugeborenen konnte ab der Verabreichung über eine gesamte RSV Saison die Infektionsrate um 80-90% senken. Diese Schutzstrategie ist auch für Frühgeborenen geeignet. Mögliche Impfreaktionen waren Fieber, Ausschlag und extrem selten allergische Reaktionen.
Zum aktuellen Wissensstand ist die Impfung in der Schwangerschaft sicher und es bestehen keine negativen Auswirkungen auf den Schwangerschaftsverlauf, die Geburt oder die Entwicklung des Feten. Neben den oben erwähnten Empfehlungen können z.B. für Reisen weitere Impfungen sinnvoll sein, dies kann dann individuell mit dem Gynäkologen/ der Gynäkologin besprochen werden. Für alle Fragen rund um das Thema Impfen in der Schwangerschaft steht ihnen das kompetente Ärztinnenteam von GynHealth jederzeit zur Verfügung.