Seit 2017 ist in der Schweiz die PID (Präimplantationsdiagnostik) für bestimmte Indikationen erlaubt. Mit der PID lassen sich Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersuchen bei Paaren bei denen ein erhöhtes Risiko für eine bestimmte Erbkrankheit vorliegt. Auch eine PGS (preimplantation genetic diagnosis, Aneuploidie Screening) ist in der Schweiz erlaubt. Hierbei werden Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Neumutationen wie Trisomien oder Monosomien untersucht.
Durch diese Verfahren erhöht sich nicht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft eintritt aber durch die Voruntersuchung der Embryonen können unnötige Embryotransfers vermieden werden womit den Paaren unter Umständen eine aufwändige Behandlung erspart wird. Wir beraten Sie in unserer Praxis gerne über die Optionen einer solchen Therapie und überweisen Sie gerne an Zentren, die diese Behandlung anbieten.
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