Schwangerschaftsabbruch: Informationen und Unterstützung

  17. März 2026

Ein positiver Schwangerschaftstest ist für viele Frauen eine freudige Nachricht. Doch etwa 15 Prozent der Betroffenen befinden sich in einer anderen Situation: Sie wünschen einen Abbruch der Schwangerschaft.

Die Gründe dafür sind vielfältig – berufliche oder finanzielle Belastungen, psychische Beschwerden, Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder das Gefühl, dass der Zeitpunkt nicht stimmt. Jede dieser Situationen ist individuell, und jede Entscheidung verdient Respekt.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

Seit 2002 gilt in der Schweiz die sogenannte Fristenregelung, die von einer deutlichen Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Für viele Frauen bedeutete diese Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung über den eigenen Körper und ihre gesundheitlichen Entscheidungen.

Die Fristenregelung ermöglicht einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für den Abbruch braucht es keine ausführliche Begründung; es reicht, dass die betroffene Frau schriftlich bestätigt, dass sie sich in einer Notlage befindet.

Weniger bekannt ist, dass ein Abbruch auch nach der 12. Woche straffrei bleibt, wenn dadurch eine schwere körperliche Schädigung oder eine ernsthafte seelische Notlage der schwangeren Person abgewendet werden kann. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto enger sind dabei die medizinischen Kriterien.

Emotionen und Entscheidungsfindung

Viele Frauen bemerken eine Schwangerschaft früh, meist kurz nach Ausbleiben der Periode. Wenn die Schwangerschaft ungeplant oder nicht gewünscht ist, können ganz unterschiedliche Gefühle entstehen – von Angst über Scham und Trauer bis hin zu Wut oder auch ambivalenten Empfindungen. Alle diese Reaktionen sind normal.

Als gynäkologisches Team begleiten wir Sie einfühlsam und professionell. Wenn die Entscheidung nicht sofort klar ist, unterstützen wir Sie mit umfassender, wertfreier Information und einer ergebnisoffenen Beratung. Auf Wunsch kann auch psychologische Unterstützung beigezogen werden.

Welche Methoden gibt es?

Sobald die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch gefallen ist, wird gemeinsam die passende Methode gewählt. Beide Verfahren – der medikamentöse und der chirurgische Abbruch – sind sicher und haben keinen Einfluss auf die spätere Fruchtbarkeit.

Medikamentöser Abbruch

In der Schweiz ist dies die häufigste Methode, insbesondere in den frühen Schwangerschaftswochen. Sie erfolgt in zwei Schritten:

  1. Erste Tablette (Mifegyne®)
    Diese erhalten Sie in unserer Praxis; sie unterbricht die Schwangerschaft.

  2. Zweite Tablette (Cytotec®)
    Zwei Tage später nehmen Sie diese zu Hause ein. Sie führt zu Krämpfen und einer Blutung, wodurch die Schwangerschaft ausgestossen wird. Die Beschwerden lassen meist nach einigen Stunden nach.

Etwa zwei Wochen später findet eine Nachkontrolle statt. Dabei prüfen wir, ob der Abbruch vollständig erfolgt ist, und beraten Sie gerne zur weiteren Verhütung.

Chirurgischer Abbruch

Der operative Abbruch erfolgt im Krankenhaus. Unter einer kurzen Vollnarkose wird eine Saugkürettage durchgeführt. Der Eingriff dauert ungefähr 20 Minuten und in der Regel können Patientinnen am selben Tag wieder nach Hause gehen.

Begleitung und Unterstützung

Auch wenn ein Schwangerschaftsabbruch ein einschneidendes Ereignis sein kann, zeigen wissenschaftliche Studien, dass psychische Spätfolgen selten sind. Eine einfühlsame und professionelle Begleitung trägt wesentlich dazu bei, möglichen Belastungen vorzubeugen – und genau eine solche Begleitung wollen wir in unserer Praxis anbieten können.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine persönliche medizinische Beratung. Bei Fragen oder Unsicherheit sprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Behandlungsteam.

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